Ein verstopfter Abfluss kinderleicht gereinigt

Abfluss verstopft: Wer zahlt Mieter oder Vermieter

Der Abfluss stinkt oder ist verstopft? Die erste Maßnahme ist, den Abfluss reinigen zu lassen, aber was ist, wenn dies nicht funktioniert? Sind das Waschbecken oder die Dusche verstopft, ist in der Regel zunächst der Vermieter gefragt, denn er ist verpflichtet, dass alle Installationen einen vertragsmäßigen Gebrauch erlauben. Nur wenn der Mieter nachweislich das die Dusche oder das Waschbecken verstopft hat, muss er die Rechnung zahlen.

Abfluss verstopft – wer zahlt?

Ist Dein Abfluss verstopft, ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mangel zu beheben, denn er ist für den Zustand der Wohnung zuständig. Wenn zum Beispiel Dein Abfluss stinkt, musst Du diesen Schaden nur selbst bezahlen, wenn Du die Leitungen durch unsachgemäßen Gebrauch verstopft hast. Wenn Du große Objekte die Rohre herunterspülst, ist es die natürliche Folge, dass Deine Dusche verstopft ist. Auch Tampons und Binden in die Toilette zu werfen, ist keine Option. Nach § 558 des Mietgesetzes muss Dein Vermieter aber nachweisen, dass der Schaden nicht von einem maroden Zustand der Infrastruktur oder der Form des Rohres herrührt. Wenn er dies nicht kann, muss er Deinen Abfluss reinigen lassen. Sorge Dich also nicht, wenn Dein Waschbecken verstopft ist. Hast Du es ordnungsgemäß benutzt, steht der Vermieter in der Pflicht.

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